Ab
1. Juli 2009 müssen alle Pferde gemäß den Bestimmungen der
Verordnung (EG) Nr.
504/2008
identifiziert sein. Wesentliche Elemente dieser neuen
Gesetzeslage sind auch
die
Kennzeichnurig der Pferde mittels Mikrochip und eine
Registrierung in einer Datenbank.
Pferde,
die bis spätestens 30. Juni 2009 geboren und bis zu diesem
Zeitpunkt nach
bisherigem
System identifiziert wurden, entsprechen den neuen
Identifizierungs-
bestimmungen.
Pferde
die bis spätestens 30. Juni 2009 geboren, jedoch bis zu diesem
Zeitpunkt NICHT
nach
bisherigen System identifiziert wurden. müssen im Rahmen der
Ausstellung des
Pferdepasses
auch mittels Mikrochip gekennzeichnet werden.
Alle
Pferde, die ab 1. Juli 2009 geboren wurden, sind im Regelfall
in den ersten sechs
Lebensmonaten
nach neuem EU-Recht zu identifizieren.
Es
wird daher empfohlen, für noch nicht identifizierte Pferde bis
spätestens 30. Juni 2009
einen
Pferdepass zu beantragen.
Ansonsten
ist der Zuchtverband angehalten einen Pferdepass mit dem
Vermerk „Ersatzpass“ auszustellen.
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